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Dokument 05.2, Baurecht

Baugenehmigungen

Voranzeige, Baugenehmigung, Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung. Die Akte wird vollständig zusammengestellt — Formulare, Unterlagen und Erläuterungen — und beim Rathaus eingereicht. Zuvor sagt eine Machbarkeitsstudie, ob es durchgeht.

Baugenehmigungen

Die einzureichende Akte, vollständig zusammengestellt und beim Rathaus eingereicht. Zuerst die entscheidende Frage: geht das durch? Die Machbarkeitsstudie beantwortet sie.

  • Ortstermin, Bebauungsplan-Analyse, schriftliche Notiz, Lageskizze.

  • Voranzeige (DP)

    Vollständige Akte beim Rathaus eingereicht.

  • CERFA-Formular, PCMI-Unterlagen 1 bis 8, Erläuterungen. Innerhalb der u. g. Schwelle.

  • Änderungsgenehmigung

    Geänderte Unterlagen und Abgleich der Akte.

Was genehmigungspflichtig ist

  • 01

    Erweitern: Anbau, Aufstockung

    Die geschaffene Fläche bestimmt das Verfahren, der Bebauungsplan den Rest: Höhe, Grundfläche, Erscheinung.

  • 02

    Die Nutzung ändern

    Eine Garage wird Wohnraum, ein Laden wird Wohnung: die Nutzung zählt so viel wie die Arbeiten.

  • 03

    Fassade oder Dach ändern

    Ein neues Fenster, ein Wintergarten, neue Fenster: oft genügt eine Voranzeige.

Wo ich arbeite

Vor-Ort-Termine für Aufmaß, Besichtigungen und Baustellenbesprechungen.

  • Lyon
  • Paris

Anderswo in Frankreich, und remote für Zeichenarbeiten.

Die 150-m²-Schwelle

Kelliane Guerin besitzt das französische Staatsdiplom in Architektur (architecte D.E., ENSA Lyon) und ist nicht in der Architektenkammer eingetragen. Wer als Privatperson für sich selbst baut, muss einen eingetragenen Architekten hinzuziehen, sobald das Ganze 150 m² Geschossfläche oder Grundfläche überschreitet — der Gesamtwert nach den Arbeiten, nicht nur der Anbau. Eine Gesellschaft: unabhängig von der Fläche. Darunter steht nichts entgegen; darüber trägt ein eingetragener Architekt das Projekt als dessen Urheber, und das Atelier arbeitet an seiner Seite.

Wie es abläuft

  1. 01

    Sie schreiben

    Ort, Programm, Zeitplan: drei Zeilen genügen. Antwort binnen 48 Std.

  2. 02

    Erstes Gespräch

    Ein Anruf oder ein Kaffee im Atelier: Bedarf, Budget und passenden Leistungsumfang klären.

  3. 03

    Besuch & Angebot

    Aufmaß vor Ort, dann ein klares Angebot: Umfang, Phasen, Honorar.